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Normative Vorschriften für CO - Warnmelder
Ein CO-Warnmelder bietet Schutz, er warnt frühzeitig bei gesundheitsgefährdenden  Kohlenmonoxidkonzentrationen.
Die Produktnorm DIN EN 50291 Teil 1 und 2 bestimmt die Anforderung an die Bauweise, das Prüfverfahren und Betriebsverhalten von CO-Warnmeldern. Die Norm muss von allen Herstellern erfüllt werden, die Geräte auf den Markt bringen. Unter anderem muss ein Warnmelder über ein optisches und akustisches Warnsignal verfügen. Nachstehende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Die europäische Anwendungsnorm DIN EN 50292 bietet dem Nutzer Informationen zur Montage und Instandhaltung der Geräte. In jedem Raum mit Verbrennungseinrichtungen, in Schlafräumen und Räumen in denen sich Bewohner im Wachzustand längere Zeit aufhalten, sollte ein CO-Melder  installiert werden. Der maßgebliche Unterschied zur Installation von Rauchwarnmeldern: In Räumen ohne Verbrennungsstelle wird der Kohlenmonoxidmelder in Atemhöhe montiert, nicht an der Zimmerdecke.
Warum Kohlenmonoxidwarnmelder keine Rauchwarnmelder ersetzen können

Unterschiedliches Verhalten von Rauch und Kohlenmonoxid im Raum

Rauch steigt nach oben und verteilt sich unter der Decke. Deshalb sollen Rauchwarnmelder immer mittig an der Zimmerdecke montiert werden. Kohlenmonoxid hingegen besitzt ungefähr die gleiche Dichte wie Luft und verteilt sich bei normaler Thermik erst einmal in der Höhe der CO-Quelle. Kohlenmonoxidwarnmelder werden deshalb in unmittelbarer Nähe potenzieller Gefahrenquellen (z. B. Gasthermen) an der Wand montiert.
Unterschiedliches Detektionsverhalten

Rauchwarnmelder reagieren deutlich schneller auf Wohnungsbrände als CO-Warnmelder. Denn der Kohlenmonoxidgehalt von Brandrauch ist im Anfangsstadium noch relativ gering. So darf ein CO-Warnmelder bei einen Kohlenmonoxidgehalt von 100ppm gemäß der geltenden Produktnorm frühestens nach 10 Minuten auslösen.